TuS von 1913 Kachtenhausen e.V.

Beitragssatzung des TuS von 1913 Kachtenhausen e.V.

§  1 Beitragsarten

  1. Vereinsbeiträge
  2. Fitnessbeiträge (Fitness-Studio)
  3. Kursbeiträge

§  2 Beitragsgruppen

  • Natürliche Personen
  • Juristische Personen (Betriebssportgemeinschaften usw.)
  1. Passive Mitglieder (Mitglieder, die an keinem Sportangebot des Vereins teilnehmen)
  2. Aktive Mitglieder
    1. Mitglieder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres
    2. Mitglieder bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres
    3. Mitglieder ab Vollendung des 20. Lebensjahres
    4. Familien
    5. Ehe-/Lebenspartner      

§  3  Beitragshöhe

  1. Vereinsbeiträge
    1. Passive Mitglieder
      4,00 € pro Monat
    2. Kinder von 0 – 4 Jahren
      5,00 € pro Monat
    3. Mitglieder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres
      7,00 € pro Monat
    4. Mitglieder bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres
      8,50 € pro Monat
    5. Mitglieder ab Vollendung des 20. Lebensjahres
      11,00 € pro Monat
    6. Familien
      22,00 € pro Monat
  2. Fitnessbeiträge (Fitness-Studio)
    1. Mitglieder bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres
      25,00 € pro Monat 
    2. Mitglieder ab Vollendung des 20. Lebensjahres
      30,00 € pro Monat
    3. 1. Ehe-/Lebenspartner
      30,00 € pro Monat
    4. 2. Ehe-/Lebenspartner
      25,00 € pro Monat
  3. Kursbeiträge
    Die Kursbeiträge werden entsprechend der einzelnen Kurse festgelegt und können dem im Aushang befindlichen Kursheft entnommen werden.

§  4  Fälligkeit der Beiträge

  1. Vereinsbeiträge  
    a) monatlich
    b) vierteljährlich
    c) halbjährlich
    d) jährlich
  2. Fitnessbeiträge                 
    a) monatlich
    b) vierteljährlich
    c) halbjährlich
    d) jährlich
  3. Kursbeiträge
    bei Anmeldung

§  5 Zahlungsweise der Beiträge

  1. Vereinsbeiträge
    a) Lastschrift (Einzugsermächtigung)
    b) Rechnungszahlung
    zu b): bei Rechnungszahlung erhebt der Verein pro Buchung eine Verwaltungsgebühr von 5,00 €
  2. Fitnessbeiträge               
    a) Lastschrift  (Einzugsermächtigung)
    b) Rechnungszahlung
    c) Barzahlung
  3. Kursbeiträge
    a) Lastschrift (Einzugsermächtigung)
    b) Rechnungszahlung
    c) Barzahlung 

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