TuS von 1913 Kachtenhausen e.V.
Beitragssatzung des TuS von 1913 Kachtenhausen e.V.
§ 1 Beitragsarten
- Vereinsbeiträge
- Fitnessbeiträge (Fitness-Studio)
- Kursbeiträge
§ 2 Beitragsgruppen
- Natürliche Personen
- Juristische Personen (Betriebssportgemeinschaften usw.)
- Passive Mitglieder (Mitglieder, die an keinem Sportangebot des Vereins teilnehmen)
- Aktive Mitglieder
- Mitglieder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres
- Mitglieder bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres
- Mitglieder ab Vollendung des 20. Lebensjahres
- Familien
- Ehe-/Lebenspartner
§ 3 Beitragshöhe
- Vereinsbeiträge
- Passive Mitglieder
4,00 € pro Monat - Kinder von 0 – 4 Jahren
5,00 € pro Monat - Mitglieder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres
7,00 € pro Monat - Mitglieder bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres
8,50 € pro Monat - Mitglieder ab Vollendung des 20. Lebensjahres
11,00 € pro Monat - Familien
22,00 € pro Monat
- Passive Mitglieder
- Fitnessbeiträge (Fitness-Studio)
- Mitglieder bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres
25,00 € pro Monat - Mitglieder ab Vollendung des 20. Lebensjahres
30,00 € pro Monat - 1. Ehe-/Lebenspartner
30,00 € pro Monat - 2. Ehe-/Lebenspartner
25,00 € pro Monat
- Mitglieder bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres
- Kursbeiträge
Die Kursbeiträge werden entsprechend der einzelnen Kurse festgelegt und können dem im Aushang befindlichen Kursheft entnommen werden.
§ 4 Fälligkeit der Beiträge
- Vereinsbeiträge
a) monatlich
b) vierteljährlich
c) halbjährlich
d) jährlich - Fitnessbeiträge
a) monatlich
b) vierteljährlich
c) halbjährlich
d) jährlich - Kursbeiträge
bei Anmeldung
§ 5 Zahlungsweise der Beiträge
- Vereinsbeiträge
a) Lastschrift (Einzugsermächtigung)
b) Rechnungszahlung
zu b): bei Rechnungszahlung erhebt der Verein pro Buchung eine Verwaltungsgebühr von 5,00 € - Fitnessbeiträge
a) Lastschrift (Einzugsermächtigung)
b) Rechnungszahlung
c) Barzahlung - Kursbeiträge
a) Lastschrift (Einzugsermächtigung)
b) Rechnungszahlung
c) Barzahlung